Hier begleiten wir Sie Schritt für Schritt durch unseren Lohnkalkulator.

Welche Situation trifft auf Sie zu?

«Welche Pflegemassnahmen werde Sie erbringen?»

Mehrfachnennungen möglich.

Unterstützung im Haushalt sowie die allgemeine Betreuung (wie z.B. spazieren gehen oder putzen) können nicht entlöhnt werden.

«Wie viel Zeit* werden Sie täglich für die Pflege aufwenden?»

*Bitte nur die reine Pflegezeit angeben – ohne Haushalt und allgemeine Betreuung.

«In welchem Kanton wohnt die von Ihnen künftig gepflegte Person?»

Die Entlöhnung für private Pflege durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn ist aktuell nur in ausgewählten Kantonen möglich – weitere Regionen kommen laufend hinzu.

  • Aargau
  • Bern
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • St. Gallen
  • Zug
  • Zürich

Vielen Dank. Wie können wir Sie erreichen? Im nächsten Schritt zeigen wir Ihnen den möglichen Lohn für Ihre private Pflegearbeit.

  • Frau
  • Herr
  • Divers
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  • Online Magazin
  • Online Werbung
  • YouTube
  • Plakate
  • Empfehlung
  • X (ehem. Twitter)
  • Arzt/Spital

«Herzlichen Dank für Ihre Anfrage!»

Bitte beachten Sie, dass sich unser Service ausschliesslich an Privatpersonen richtet, die Angehörige, Freunde oder Nachbarn pflegen.

Erfolgreich

Hervorragend – Sie erfüllen die Voraussetzungen, um für Ihre Pflegeleistungen an Angehörige, Freunde oder Nachbarn entlöhnt zu werden!

Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden persönlich bei Ihnen, um die nächsten Schritte zu besprechen und die Details zu Ihrer möglichen Entlöhnung zu klären.

Sie können uns auch direkt kontaktieren:

+41 62 775 65 65 (Mo–Fr, 08:00–17:00 Uhr)

info@spitex360.ch

Basierend auf Ihren Angaben schätzen wir Ihren möglichen Lohn für private Pflegeleistungen auf:

Lohn

CHF 36 - 42 / Stunde*